Sicherheit hat Vorrang. Ob Arbeitssicherheit oder Sicherung der Baustellen steht für uns neben der schnellen und kompetenten Ausführung der Arbeiten an erster Stelle.

So sind wir in den Bereichen

  • BGR 128 
  • TRGS 519
  • TRGS 521
  • Ersthelferbescheinigung
  • Gerätesachkundebescheinigung

 

geschult.

Die Einhaltung der verschiedenen Richtlinien nach TRGS (insbesondere der TRGS 519 / 521), die Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung  (GefStoffV) gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Abs.4 und die Koordination und Arbeit in kontaminierten Bereichen nach BGR 128, stellen darüber hinaus für alle Mitarbeiter der Öztürk Abbruch GmbH eine besondere Verpflichtung dar.

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