Abbrucharbeiten gehören zu den unfallträchtigsten Arbeiten im Bauwesen. Sie umfassen das Abbrechen von baulichen Anlagen oder Teilen davon, das demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten. Wichtig für die am Bau Beteiligten ist vor allem die Kenntnis möglicher präventiver Maßnahmen des Arbeitsschutzes, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Abbruchbaustellen gewährleisten zu können.
Zu unserem Tätigkeitsbereich zählt nicht der Komplettabbruch, sondern die Entrümpelung und die Entkernung von Bauwerken bzw. Gebäuden.
(Teilabbruch, konventioneller Handabbruch)